Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BACH + PARTNER GMBH

1. GEGENSTAND DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.1. Allen Aufträgen, Abschlüssen und sonstigen Vereinbarungen liegen die nachstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen zugrunde. Der Auftraggeber verzichtet auf die Durchsetzung eigener Bedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder unsere Lieferung Vertragsinhalt.

1.2. Angebote sind, soweit nicht befristet, stets freibleibend zu betrachten. Einen verbindliche Preisfestlegung erfolgt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung und unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

2. VERGÜTUNG

2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

2.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

2.3. Werden die Entwürfe später, oder im größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Bach + Partner GmbH berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen beziehungsweise die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

2.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, welche Bach + Partner GmbH für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich (in schriftlicher Form) etwas anderes vereinbart ist.

3. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG

3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei der Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Bach + Partner GmbH hohe finanzielle Vorleistungen,so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

3.2. Bei Zahlungsverzug kann Bach + Partner GmbH Verzugszinsen in Höhe von 10,5%, jedoch mindestens 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

4. SONDERLEISTUNGEN, NEBEN– UND REISEKOSTEN

4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend der aktuellen Bach + Partner GmbH Honorare berechnet.

4.2. Bach + Partner GmbH ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragsgebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Bach + Partner GmbH entsprechende Vollmachten zu erteilen.

4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Bach+Partner GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Bach+Partner GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Displays, Rauminstallationen, Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

5.1. Jeder Bach + Partner GmbH erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

5.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

5.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Bach + Partner GmbH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder über den vertraglich festgelegten Rahmen hinaus genutzt werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Bach + Partner GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe der vierfachen vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt / AGD übliche Vergütung als vereinbart.

5.4. Bach + Partner GmbH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht im Umfang der beauftragten Produktion/Mediaschaltung übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Berechnungsgrundlage weitergehender Nutzungsrechte sind die angefallenen Honorarleistungen für Kreation. Die Höhe des hierfür anfallenden Lizenzhonorares richtet sich nach der sachlichen und räumlichen Nutzung:

– ausschließlich, zeitlich unbeschränkt, deutschlandweit: Faktor 1,5 Honorar Kreation

– ausschließlich, zeitlich unbeschränkt, europaweit: Faktor 2,5 Honorar Kreation

– ausschließlich, zeitlich unbeschränkt, weltweit: Faktor 4 Honorar Kreation

Nutzung in weiteren Werbeträgern/-formen (im Rahmen der obigen räumlichen Rechte):

– erweiterte Verwendung Internet, etc.: zuzüglich Faktor 1,5 Honorar Kreation

(Preis für erweiterte Verwendung versteht sich zzgl. den oben erworbenen Rechten).

Ausgenommen sind aus Archiven zugekaufte Bildrechte und Artworks. Die Nutzungsrechte hierfür werden dem Umfang der Nutzung gemäß gesondert berechnet.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

5.5. Bach + Partner GmbH hat das Recht, auf den Vervielf.ltigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Bach + Partner GmbH zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

5.6. Vorschläge des Auftragsgebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

6. KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG UND BELEGMUSTER

6.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Bach + Partner GmbH vom Auftraggeber freigezeichnete Korrekturmuster vorzulegen.

6.2. Die Produktionsüberwachung durch Bach + Partner GmbH erfolgt aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Bach + Partner GmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Bach + Partner GmbH 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Bach + Partner GmbH ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

7. EIGENTUMSVORBEHALT

7.1. An Konzepten, Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

7.2. Von Bach + Partner GmbH gestellte Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich ( in schriftlicher Form) etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzten, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

7.3. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7.4. Bach + Partner GmbH ist nicht verpflichtet, Dateienlayouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Bach + Partner GmbH dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Bach + Partner GmbH geändert werden.

7.5. Die Werke oder Objekte bleiben bis zur vollen Bezahlung Eigentum der Bach + Partner GmbH. Die anfallenden Kosten für die Rückführung trägt der Auftraggeber.

8. HAFTUNG

8.1. Bach + Partner GmbH verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Bach + Partner GmbH haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

8.2. Bach + Partner GmbH verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüberhinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

8.3. Sofern Bach + Partner GmbH notwendige Fremdleistung in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Bach + Partner GmbH. Bach + Partner GmbH haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

8.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Bach + Partner GmbH.

8.6. Für die wettbewerbs– und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Bach + Partner GmbH nicht.

8.7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Bach + Partner GmbH geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

9. GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN

9.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Bach + PartnerGmbH behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

9.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Bach + Partner GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

9.3. Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller Bach + Partner GmbH übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Bach + Partner GmbH von Ersatzansprüchen Dritter frei.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düren.

10.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

10.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit nicht anders vereinbart, istauch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.


Bach + Partner GmbH / AGB August 2008

 

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